- Winterreifenpflicht
Seit Feitag, dem 26.11.2010 gilt in Deutschland Winterreifenpflicht! Aus der schwammigen Formulierung wurde eine eindeutige Verpflichtung bei Glatteis, Schneematsch, Eis- u. Reifglätte mit Allwetter od. Winterreifen zu fahren. Eine Zuwiderhandlung wird mit Euro 40,00 geahndet, wenn keine Behinderung od. Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, andernfalls sind Euro 80,00 zu leisten. Ebenfalls wird dies mit einem Punkt im ZVR bewertet. Dieses neue Gesetz hat die Nachfrage nach Winterreifen so in die Höhe schnellen lassen, dass es Lieferschwierigkeiten bei Winterreifen gibt und die Preise stark gestiegen sind.
Einen Zeitraum in dem die Winterreifen benutzt werden müssen gibt es nicht, als Merksatz gilt immer noch von O bis O (Oktober bis Ostern). In dieser Zeit kann mit Glatteis, Schneematsch, Eis- u. Reifglätte gerechnet werden, immer dann ist für die Teilnahme am Straßenverkehr die Winterreifenpflicht gegeben.
Wer also keine Allwetter- od. Winterreifen hat, darf sein Auto, Motorrad od. LKW beruhigt parken und stehen lassen, wenn die Wetterlage die Nutzung von Winterreifen vorschreibt, dies ist auch mit Sommerreifen erlaubt.
- Führerschein mit Verfallsdatum ab 19.01.2013
Keine Sorge, so wie es in vielen Medien dargestellt wird, ist es nicht. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt werden sind nur noch 15 Jahre gültig, d. h. es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Es ist keine erneute Prüfung o. ä. nötig, es erfolgt ein Umtausch, so wie z. B. bei einem Personalausweis.
Übrigens alle vor diesem Datum ausgestellten Führerscheine sind nur noch bis Anfang 2033 gültig, dann muss jede Fahrerlaubnis alle 15 Jahre erneuert werden.
Falls Sie fragen zu unseren Angeboten haben rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
