Unsere Ausbildungs-Klassen
Krafträder mit u. ohne Beiwagen, >50 ccm oder bbH > 45 km/h, zunächst beschränkt auf ≤25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤0,16 kW/kg. Nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung. Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahren möglich. Einschluss: A1 und M
Alter: 18 Jahre
Leichkrafträder >50 ccm ≤125ccm, ≤11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h Einschluss: M
Alter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor ≤50 ccm u. ≤45 km/h Einschluss: Keine
Alter: 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, ≤45 km/h, Fremdzündungsmotoren ≤50 ccm, max. Nutzleistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4kW bei Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elekrofahrzeugen Einschluss: Keine
Alter: 16 Jahre
Kfz ≤3500kg zG, mit Anhängern ≤750 kg zG, ≤8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG ≤3500 kg, wobei zG Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs. Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluss: L, M und S
Alter: 18 (*17) Jahre *Begleitetes Fahren
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger >750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast ≤ 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs. Einschluss: ------------
Alter: 18 (*17) Jahre *Begleitetes Fahren
Vorbesitz: B erforderlich
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max. 40 km/h. Land- o. forstwirtschtl. genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen ≤40km/h Einschluss: L, M, S
Alter: 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤32 km/h mit Anhängern ≤25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (auch Anhänger) mit ≤25 km/h. Einschluss: ------------ Alter: 16 Jahre
Kfz >3500 kg zG ≤8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤750 kg zG Einschluss: C1
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Kombination aus Fahrzeugen der Kl. C u. Anhänger > 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelzüge) Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Kfz >3500 kg zG aber ≤7500 kg zG ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger ≤750 kg zG Einschluss: ------------
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Kombination aus Fahrzeugen der Kl. C1 und Anhänger >750 kg zG, zG der Kombination ≤12000kg, zG des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeuges.
Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
zG Bedingungen:
zG Anhänger ≤Leermasse des Zugfahrzeugs
zG der Kombination: 12t
Einschluss: BE
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Erklärungen:
zG = zulässige Gesamtmasse
tG = tatsächliche Gesamtmasse
Lm = Leermasse
